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Unsere AGB

Allgmeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer Bestätigung in Textform.

1. Vertragsschluss

Auf Ihre Anfrage hin erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. An unser Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot innerhalb der Bindungsfrist ohne Abänderungen in Textform annehmen. Den Vertragsschluss bestätigen wir Ihnen mit einer Auftragsbestätigung. Im Übrigen binden uns Bestellungen und Ausnahmeerklärungen nur, wenn sie in Textform bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Preise

An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Bruttopreise. Zusätzliche Lieferungen und Mehrlieferungen werden gesondert berechnet. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate und haben wir eine eventuell verzögerte Lieferung nicht zu vertreten, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise in angemessenem Umfang zu erhöhen, soweit sich für die für die Preisbildung maßgeblichen Umstände, insbesondere Beschaffungskosten, Transportkosten und Personalkosten im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und vereinbartem und tatsächlichem Lieferdatum erhöht haben. Alle Preise gelten ab Werk, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen in Textform festgehalten.

3. Zahlung

  1. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, bei Scheckzahlung dann, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei Lieferung sofort fällig ohne Abzug.
  2. Bei Einbauküchen und sonstigen Maßanfertigungen und Sondermöbeln gilt als Zahlungsziel 30% bei Auftragserteilung, Restzahlung bei Abnahme.
  3. Gerät unser Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verhängen.
  4. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt ab zusätzlich Bearbei- tungs-, Porto- und Mahngebühren in angemessenem Umfang sowie Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
  5. Unsere Kunden sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
  3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
  4. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Naturprodukten, wie Holzoberflächen und Naturstein etc. bleiben vorbehalten.
  5. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
  6. Aufgrund des technischen Fortschritts und Neuentwicklungen können Nachfolgeartikel in die Produkte eingebaut werden.

5. Montage

  1. Hat der Kunde hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen Eignung der Wände, so hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von unseren Mitarbeitern ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden, sofern wir nicht die Ausführung des Nachtragsauftrags in Textform - auch nachträglich - bestätigt haben.

6. Lieferzeit

Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Personalmangel und ähnliches, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung die Gegenleistung erbringen zu müssen, geht im Fall der Lieferung beweglicher Sachen, die wir beim Kunden nicht einbauen mit der Übergabe an den Kunden über. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.
Verzögert sich die Übergabe oder der Versand der Ware infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits ab Mitteilung der Versand-/Übergabe-bereitschaft auf den Kunden über.

8. Gewährleistung und Untersuchungsobliegenheit

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Fall der Lieferung beweglicher Sachen 24 Monate, bei Sachen, die wir im Auftrag des Kunden einbauen 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Fall der Lieferung beweglicher Sachen mit der Übergabe an den Kunden, im Fall des Einbaus bei dem Kunden mit der Abnahme.
  2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Unsere Kunden dürfen die Ware weder verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat unser Kunde den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Holz Design Donndorf GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
Für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern erfolgen unsere Angebote und Lieferungen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden nicht akzeptiert.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer Bestätigung in Textform.

1. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Ausnahmeerklärungen binden uns nur, wenn sie von uns in Textform bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Preise

An die in unseren Angeboten abgegebenen Preise halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Mehrlieferungen werden gesondert berechnet. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate und haben wir eine eventuell verzögerte Lieferung nicht zu vertreten, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise in angemessenem Umfang zu erhöhen, soweit sich für die für die Preisbildung maßgeblichen Umstände, insbesondere Beschaffungskosten, Transportkosten und Personalkosten im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und vereinbartem und tatsächlichem Lieferdatum erhöht haben. Alle Preise gelten Netto ab Werk, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen in Textform festgehalten.

3. Zahlung

  1. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, bei Scheckzahlung dann, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
    Unsere Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei Lieferung sofort fällig ohne Abzug.
  2. Bei Einbauküchen und sonstigen Maßanfertigungen und Sondermöbeln gilt als Zahlungsziel 30% bei Auftragserteilung, Restzahlung bei Lieferung.
  3. Gerät unser Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verhängen.
  4. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt ab zusätzlich Bearbei- tungs-, Porto- und Mahngebühren in angemessenem Umfang sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
  5. Unsere Kunden sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
  3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
  4. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Naturprodukten, wie Holzoberflächen und Naturstein etc. bleiben vorbehalten.
  5. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
  6. Aufgrund des technischen Fortschritts und Neuentwicklungen können Nachfolgeartikel in die Produkte eingebaut werden.

5. Montage

  1. Hat der Kunde hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen Eignung der Wände, so hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von unseren Mitarbeitern ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden, sofern wir nicht die Ausführung des Nachtragsauftrags in Textform - auch nachträglich - bestätigt haben.

6. Lieferzeit

Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Personalmangel und ähnliches, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung die Gegenleistung erbringen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Kunden oder dem Einbau beim Kunden oder an den von dem Kunden gewünschten Ort auf den Kunden über. Soweit wir die Ware auf Wunsch des Kunden versenden, geht die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung die Gegenleistung erbringen zu müssen, schon mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
Verzögert sich die Übergabe oder der Versand der Ware infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits ab Mitteilung der Versand-/Übergabe-bereitschaft auf den Kunden über.
Auf dem Transport entstandenen Schaden ersetzen wir, wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden gegen Schäden versichert war. Es gelten die Versicherungsbedingungen des eingeschalteten Versicherers.
Voraussetzung ist die Mitteilung des Schadens sofort nach Eingang der Ware und die Einsendung bzw. Rücknahme der beschädigten Ware.

8. Gewährleistung und Untersuchungsobliegenheit

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Eingang der Ware bei unserem Kunden.
  2. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf sichtbare Mängel zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten oder uns auf unser Verlangen auf unsere Kosten und Gefahr zuzusenden. Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels zu erheben. Es gilt § 377 HGB.
    Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche wegen sichtbarer Mängel uns gegenüber aus.
  3. Schadensersatzansprüche jeder Art uns gegenüber sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sofern wir den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
  4. Im Falle eines Mangels behalten wir uns vor, nach unserer Wahl nachzubessern oder eine Ersatzsache zu liefern.
  5. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Preises (Minderung ) verlangen, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, insbesondere nicht in angemessener Frist erbracht oder von uns verweigert werden.
  6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Unser Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Weiterveräußerung ist nicht zulässig, wenn sich unser Kunde im Verzug befindet und sämtliche Forderungen fällig sind. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten unserer Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden
an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Unsere Kunden dürfen die Ware weder verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat unser Kunde den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 06571 Donndorf.
Unser ausschließlicher Gerichtsstand ist im Fall der Zuständigkeit des Amtsgerichts 99706 Sondershausen sowie für den Fall der Zuständigkeit des Landgerichts 99974 Mühlhausen.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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