Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
Auf Ihre Anfrage hin erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. An unser Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot innerhalb der Bindungsfrist ohne Abänderungen in Textform annehmen. Den Vertragsschluss bestätigen wir Ihnen mit einer Auftragsbestätigung. Im Übrigen binden uns Bestellungen und Ausnahmeerklärungen nur, wenn sie in Textform bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Bruttopreise. Zusätzliche Lieferungen und Mehrlieferungen werden gesondert berechnet. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate und haben wir eine eventuell verzögerte Lieferung nicht zu vertreten, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise in angemessenem Umfang zu erhöhen, soweit sich für die für die Preisbildung maßgeblichen Umstände, insbesondere Beschaffungskosten, Transportkosten und Personalkosten im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und vereinbartem und tatsächlichem Lieferdatum erhöht haben. Alle Preise gelten ab Werk, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen in Textform festgehalten.
Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Personalmangel und ähnliches, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung die Gegenleistung erbringen zu müssen, geht im Fall der Lieferung beweglicher Sachen, die wir beim Kunden nicht einbauen mit der Übergabe an den Kunden über. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.
Verzögert sich die Übergabe oder der Versand der Ware infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits ab Mitteilung der Versand-/Übergabe-bereitschaft auf den Kunden über.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Unsere Kunden dürfen die Ware weder verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat unser Kunde den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Holz Design Donndorf GmbHDie nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
Für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern erfolgen unsere Angebote und Lieferungen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden nicht akzeptiert.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Ausnahmeerklärungen binden uns nur, wenn sie von uns in Textform bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
An die in unseren Angeboten abgegebenen Preise halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Mehrlieferungen werden gesondert berechnet. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate und haben wir eine eventuell verzögerte Lieferung nicht zu vertreten, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise in angemessenem Umfang zu erhöhen, soweit sich für die für die Preisbildung maßgeblichen Umstände, insbesondere Beschaffungskosten, Transportkosten und Personalkosten im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und vereinbartem und tatsächlichem Lieferdatum erhöht haben. Alle Preise gelten Netto ab Werk, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen in Textform festgehalten.
Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Personalmangel und ähnliches, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung die Gegenleistung erbringen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Kunden oder dem Einbau beim Kunden oder an den von dem Kunden gewünschten Ort auf den Kunden über. Soweit wir die Ware auf Wunsch des Kunden versenden, geht die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung die Gegenleistung erbringen zu müssen, schon mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
Verzögert sich die Übergabe oder der Versand der Ware infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits ab Mitteilung der Versand-/Übergabe-bereitschaft auf den Kunden über.
Auf dem Transport entstandenen Schaden ersetzen wir, wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden gegen Schäden versichert war. Es gelten die Versicherungsbedingungen des eingeschalteten Versicherers.
Voraussetzung ist die Mitteilung des Schadens sofort nach Eingang der Ware und die Einsendung bzw. Rücknahme der beschädigten Ware.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Unser Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Weiterveräußerung ist nicht zulässig, wenn sich unser Kunde im Verzug befindet und sämtliche Forderungen fällig sind. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten unserer Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden
an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Unsere Kunden dürfen die Ware weder verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei der Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat unser Kunde den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Erfüllungsort ist 06571 Donndorf.
Unser ausschließlicher Gerichtsstand ist im Fall der Zuständigkeit des Amtsgerichts 99706 Sondershausen sowie für den Fall der Zuständigkeit des Landgerichts 99974 Mühlhausen.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.